ÜBERWEISER
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
vielen Dank für Ihr Interesse an uns und unserer Praxis! Hier haben wir einige Informationen für Sie zusammen gestellt, die unsere Zusammenarbeit erleichtern:
Wir beginnen die kieferorthopädische Therapie bei Kindern meist im frühen bleibenden Gebiss, etwa im Alter von 9 bis 12 Jahren. Das ist für uns der beste Zeitraum für eine schnelle, effektive und gleichzeitig schonende Behandlung. Bei einigen gravierenden Fehlstellungen ist allerdings ein früherer Start der kieferorthopädischen Therapie sinnvoll. Die Kieferanomalie lässt sich so besser behandeln und wir können meistens auf eine spätere Zahnentfernung verzichten.
Das 2002 eingeführte KIG-System der gesetzlichen Krankenkassen sieht einen frühzeitigen Beginn der kieferorthopädischen Therapie zur Vermeidung von Entfernungen der Prämolaren nicht vor. Wir halten eine vermeidbare Entfernung gesunder Zähne jedoch nicht für vertretbar. Daher raten wir in diesen Fällen meist zu einem frühzeitigen Beginn. Einige Befunde lassen sich besonders einfach beheben, wenn die Patienten früh behandelt werden.
Durch die rechtzeitige Überweisung haben wir in diesen Fällen mehr therapeutische Möglichkeiten zur Verfügung:
Offene Bisse sind oft schwer zu behandeln. Eine Abklärung ist früh sinnvoll, da mit einfachen Maßnahmen eine Verbesserung erreicht werden kann
–> Überweisung mit 6-8 Jahren
Vorzeitiger Verlust von Milchzähnen (Eckzahn und Milchmolaren): der rechtzeitige Einsatz von Platzhaltern kann den Kindern großen Behandlungsaufwand ersparen. Besonders dringende Indikationen für eine frühe Überweisung: Verlust vom 2. Milchmolaren.
–> Überweisung mit 6-8 Jahren
Kreuzbisse sollten in der Regel früh überstellt werden, um eine normale Gebissentwicklung zu fördern. Besonders wichtige Indikationen sind der umgekehrte Überbiss und der extrem schmale Oberkiefer.
–> Überweisung mit 6-7 Jahren
Ausgeprägte Distalokklusion bei früh entwickelten Mädchen. Da Pubertät und Wachstumsschub bei Mädchen in der Regel früher einsetzen, ist es sinnvoll, die Behandlung früher zu beginnen.
–> Überweisung mit 9-10 Jahren
Extrem große Frontzahnstufe (über 9 mm) mit Traumagefahr für die obere Front. Hier kann der Behandlungsplan früher erfolgen, die Entscheidung sollte individuell abgewogen werden.
–> Überweisung mit 6-9 Jahren
Extremer Platzmangel. In den meisten Fällen kann eine Extraktion bleibender Zähne vermieden werden. Wenn eine Behandlung frühzeitig begonnen wird, verkürzt sich die Tragezeit einer zukünftigen festen Zahnspange ungemein. Wichtig: Ein lückenloses Milchgebiss ist ein Indiz für einen späteren Engstand.
–> Überweisung mit 6-7 Jahren
Erwachsene Patienten:
Zahnbewegungen sind keine Frage des Alters. Der einschränkende Faktor ist der Zahnhalteapparat. Ist dieser gesund, kann eine kieferorthopädische Behandlung in jedem Alter erfolgen. Die meisten erwachsenen Patienten wünschen eine kieferorthopädische Behandlung aus ästhetischen Gründen.
Bei sehr starken Kieferabweichungen ist eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationstherapie notwendig, die auch von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst wird. Das Aufrichten von gekippten Molaren, die optimale Verteilung von Pfeilerzähnen, Lückenöffnungen und „Knochengewinnung“ vor einer Implantation ist mit der modernen Kieferorthopädie heute möglich. Eine kieferorthopädische Vorbehandlung verbessert das Ergebnis einer aufwendigen, zahnärztlichen Versorgung nachhaltig.
Bitte denken Sie daran:
„Wann immer Sie eine Gefahr für Zähne oder umgebende Gewebe feststellen, ist eine frühe Überweisung zu uns sinnvoll. Auch wenn keine Behandlungsmaßnahmen notwendig sein sollten, freuen wir uns, wenn wir Ihnen helfen dürfen!“
Haben Sie weitere Fragen zu uns oder unseren Behandlungsmethoden?
Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen!