KOSTEN
Gesetzlich versicherte Patienten
Bis zum Jahr 2001 wurden fast alle Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem haben leider dazu geführt, dass seit Anfang 2002 die sog. kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) gelten. Nach ihnen muss der Behandler den Ausprägungsgrad einer vorliegenden Gebiss- und Kieferfehlentwicklung definieren.
Ausschließlich Befunde der KIG 3 bis 5 werden nach diesen neuen Bestimmungen von den Krankenkassen übernommen. Bei Befunden der KIG 1 und 2 trägt die Kasse die Kosten nicht mehr.
Bei der sogenannten KIG- Einstufung geht es jedoch lediglich um die Wirtschaftlichkeit einer kieferorthopädischen Behandlung. Sie sagt nichts aus über die medizinische Notwendigkeit. Zahlreiche Patienten mit Fehlstellungen der KIG 1 und 2 weisen ernstzunehmende gesundheitliche Risiken auf und sind daher aus medizinischer Sicht behandlungsbedürftig. In solchen Fällen müssen die Eltern des Patienten entscheiden, ob sie für ihr Kind eine Korrektur der Kiefer- bzw. der Zahnfehlstellung wünschen und bereit sind, dafür selbst aufzukommen. Häufig ist dies eine Entscheidung, bei der nicht nur ästhetische Gründe ausschlaggebend sind, sondern auch die Vorbeugung vor späteren Folgeerkrankungen.
Wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20 % der Kosten – den sogenannten Eigenanteil. Diese Kosten werden Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstatte. Dies soll die Mitarbeit auf Patientenseite sichern. Befinden sich mehrere Kinder in kieferorthopädischer Behandlung, beträgt der Eigenanteil bei jedem weiteren Kind nur noch 10%.
Gewünschte Leistungen, wie hochwertige Brackets, eine detaillierte Funktionsanalyse des Kiefergelenks, Behandlungsbögen aus thermoplastischen Materialien, die Glattflächenversieglung und den Retainer übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht.
Privat versicherte Patienten
Wenn Sie privat versichert sind, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Kosten für die kieferorthopädische Behandlung übernimmt.
Wann wird bezahlt?
Der reguläre Weg ist die Rechnungsstellung am Quartalsende über die Leistungen, die in diesem Zeitraum erbracht wurden. Für Leistungen außerhalb des Kassenvertrages kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.