BEHANDLUNGSABLAUF
Wie funktionieren wir?
1. Beim ersten Termin…
möchten wir Sie näher kennen lernen – und Sie uns auch, oder? Im Vordergrund stehen zunächst Ihre Wünsche. Wir untersuchen die Zähne, die Zahn- und Kieferstellung sowie die Funktion des Kauapparates. Gemeinsam überlegen wir, ob eine kieferorthopädische Behandlung für Sie bzw. Ihr Kind sinnvoll ist. Wenn Ihnen bereits aktuelle Röntgenbilder oder Modelle der Zähne und Kiefer (z. B. beim Zahnarzt angefertigt) vorliegen, möchten wir Sie bitten, diese zum ersten Termin mitzubringen.
2. Erstellung der notwendigen diagnostischen (Anfangs-) Unterlagen
Sollte eine kieferorthopädische Therapie sinnvoll sein, werden weitere diagnostische Unterlagen wie digitale Röntgenaufnahmen, Fotos oder Kiefermodelle bei einem separaten Termin erstellt. Wir stehen mit Ihrem Zahnarzt/ Ihrer Zahnärztin soweit es die Behandlung erfordert in engem Kontakt. Dazu versenden wir vor, nach und gegebenenfalls auch während der kieferorthopädischen Behandlung Arztbriefe mit ausführlichen Informationen.
3. Behandlungsplan und Kostenaufstellung
Bei diesem Termin besprechen wir die Auswertung der diagnostischen Unterlagen mit Ihnen/Ihrem Kind sehr ausführlich und machen Vorschläge zur Behandlung. Außerdem erhalten Sie von uns die Kostenaufstellung für die kieferorthopädische Behandlung. Wenn Sie/Ihr Kind privat versichert sind, reichen Sie diesen kieferorthopädischen Behandlungsplan bei Ihrer Versicherung ein. Wenn Sie/Ihr Kind gesetzlich versichert ist, reichen wir den Plan bei der gesetzlichen Krankenkasse ein.
4. Behandlungsbeginn
Nach Kostenzusage des Behandlungsplanes durch die Krankenkasse/Krankenversicherung und nach Ihrer Einwilligung in unseren Behandlungsvorschlag kann Ihre Behandlung bzw. die Ihres Kindes beginnen.
Für gewünschte Behandlungen, die das wirtschaftlich notwendige Maß der gesetzlichen Krankenkassen übersteigen, können solche außervertraglichen Leistungen, meist in Form einer Ratenzahlung, vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Dafür ist meist ein eigener Termin vorgesehen.
5. Laufende Behandlung
Diese erfolgt in mehreren Phasen:
- einleitende/vorbereitende Behandlung
- Hauptbehandlung
- Stabilisierungs-/Haltephase
Die Termine erfolgen nach Vereinbarung je nach Behandlungsstand alle 2 bis 12 Wochen. Zumeist ist etwa in der Mitte der Behandlung eine Zwischenauswertung mit anschließender Besprechung vorgesehen.
6. Zum Ende der Behandlung
erstellen wir die Abschlussunterlagen, gefolgt von einer abschließenden Besprechung. Gesetzlich Versicherte erhalten bei erfolgreichem Abschluss eine Schlussbestätigung mit der Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile von der Kasse zurückerstattet werden.
Übrigens…
eine Überweisung vom Zahnarzt/in ist nicht vorgeschrieben!